Spenden-Infos
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Liebe Spender,
der Verein Tiere in Not e.V. Bochum
finanziert sich nur durch Spenden und Beiträgen.
Staatliche Zuschüsse erhalten wir nicht. Der Verein ist
unabhängig, er
ist eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer
VR 3418
und wegen Förderung des Tierschutzes durch Bescheinigung des Finanzamtes
Bochum-Mitte St.-Nr. 306/5804/0831 vom 11.05.2009 weiter als gemeinnützig
anerkannt.
Darum sind
Spenden und Beiträge an uns steuerlich absetzbar.
Wir sind auf Ihre Spenden
angewiesen,
Sie helfen damit den Tieren.
Alle von uns geförderten Aktionen werden selbstverständlich auch von uns
überwacht und kontrolliert, damit die von uns zur Verfügung gestellten Geld-
oder Sachmittel auch zweckmäßig verwendet werden. Zu diesem Zweck werden wir
aber keine teuren Verwaltungs- und Überwachungsapparate aufbauen, sondern in
erster Linie ehrenamtlich arbeitende Mitglieder einsetzen. So können wir
garantieren, dass die Geld- und Sachspenden auch tatsächlich den Tieren zu Gute
kommen.
Unser Spendenkonto:
Sparkasse Bochum
BLZ 430 500 01 Nummer 43 408 699
Nun noch einige wichtige Informationen zur Spende:
Die Geldinstitute
übermitteln uns nur noch den Namen, nicht aber die Anschrift auf der
Überweisung.
Aus diesem Grunde ist sehr wichtig, das Sie in dem Feld
"Verwendungszweck"
neben dem Stichwort "Spende" ihren Namen und ihre
Anschrift mit angeben.
Nur so können wir Ihre Spende zuorten und Ihnen, wenn erforderlich, eine
Spendenbescheinigung zu senden.
Spendenbescheinigungen brauchen, laut Finanzamt Bochum-Mitte, ab 01.01.2007 erst
ab einem Betrag von 200,00 Euro (zweihundert) erstellt und dem Ihrem Finanzamt
vorgelegt werden. Bis zu diesem Betrag reicht die Vorlage des
Überweisungsträger, deshalb bitte auf bewahren.
Sie können dem Finanzamt die Arbeit erleichtern, wenn Sie unsere Steuernummer
306/5804/0831
mit angeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Verein daher keine
Spendenbescheinigungen für Beträge unter 200,00 Euro ausstellt. Der
Verwaltungsaufwand ist zu groß und kostet zusätzliches Geld, was den Tiere
verloren ginge.
Dies gilt auch für Beiträge.
Da der Verein bei der Abbuchung der Beiträge die Steuernummer des Vereins
angibt, entfällt die Pflicht des Mitgliedes eine Spendenbescheinigung dem
Finanzamt vorzulegen, der Abbuchungsbeleg genügt.
Unser Dank gilt, im Namen der Tiere, allen Spendern.
Ihr Vermögen
erbt...
"Der Staat" ????
Wussten Sie schon, dass
keine
Erbschaftssteuer
anfällt, wenn Sie
Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis
unserem
Tierschutzverein
und
somit den Tieren zu Gute kommen lassen? So können Sie sich auch über den Tod
hinaus für in Not geratene Tiere einsetzen.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an, wir sind täglich von 8.00 -
20.00 Uhr zu erreichen.
Helft
Sie den Tieren und werden Sie Mitglied bei uns,
schon
ab 3,33 Euro
im Monat (40,00 Euro im Jahr)
ohne weitere Verpflichtungen.